Südkorea verlängert Ausnahme von der Pflichtkreditquote für Sparkassen bis Ende 2026

Laut der Finanzaufsichtsbehörde vom 6. Juli haben Südkoreas Finanzbehörden die Ausnahmeregelung von der vorgeschriebenen Kreditvergabequote für Sparkassen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Sparkassen, die aufgrund von Abschreibungen und Veräußerungen notleidender Projektfinanzierungskredite (PF) Vermögensverluste erleiden, dürfen die Anforderung um bis zu 5 Prozentpunkte überschreiten, ohne dass Verwaltungssanktionen verhängt werden. Die erstmals im Mai 2024 für sechs Monate eingeführte Ausnahmeregelung wurde wiederholt verlängert, da die Banken der Rückgewinnung notleidender Kredite und der Verbesserung der Solidität Vorrang vor der Erfüllung regionaler Kreditvergabeziele einräumen.
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