Südkorea führt 3%-Regel ein, um Kontrollen bei Doppelnotierungen zu verschärfen, 6. Juni

Laut Finanzdienstleistungskommission und Korea Exchange hat die südkoreanische Regierung am 6. Juni eine neue „3-%-Regel“ zur Regulierung asymmetrischer Doppellistungen von Tochtergesellschaften eingeführt. Die Regel schränkt die Stimmrechte von Mehrheitsaktionären bei der Nominierung von Prüfungsausschüssen ein, um Minderheitsaktionäre der Muttergesellschaften zu schützen. Die regulatorischen Änderungen der Börsenregeln und -richtlinien werden bis zum 14. Juni öffentlich kommentiert.
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