Südkorea veröffentlicht Richtlinien für Doppellistungen, was Kritik von Unternehmen und Investoren hervorruft.

Laut der südkoreanischen Finanzaufsichtsbehörde und der Korea Exchange wurden am 6. Juli neue Richtlinien für Ausnahmen bei Doppellistungen veröffentlicht. Nach den Regeln müssen Unternehmen für Börsengänge von Tochtergesellschaften die Zustimmung der Aktionäre über einen Mechanismus mit einer 3-prozentigen Stimmrechtsbegrenzung einholen oder sich einer individuellen Börsenprüfung unterziehen. Börsennotierte Unternehmen argumentieren, dass die Anforderungen Börsengänge von Tochtergesellschaften faktisch verbieten und Risiken für Wagniskapitalinvestitionen darstellen. Institutionelle Anleger halten dagegen, dass die Richtlinien zu viele Schlupflöcher und vage Bestimmungen enthalten, was zu Rechtsstreitigkeiten führen könnte. Beide Seiten forderten klarere Aufsichtsmechanismen, um die regulatorische Unsicherheit zu adressieren.
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