Südkoreas FIU ändert die Aufsicht über virtuelle Vermögenswerte und streicht die verpflichtende STR für Transaktionen ab 10 Millionen Won+

Laut einer Mitteilung vom 4. Juni hat die Financial Intelligence Unit (FIU) in Südkorea ihren Regulierungsansatz für virtuelle Vermögensüberweisungen ins Ausland geändert und damit eine pauschale Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen (STR) für Transaktionen ab 10 Millionen Won ersetzt. Stattdessen gilt nun ein risikobasiertes Rahmenwerk, das von den Börsen selbst gesteuert wird. Gemäß den überarbeiteten Ausführungsbestimmungen zum Special Financial Information Act, die am 20. August in Kraft treten sollen, legen Börsen künftig eigene Bewertungsmaßstäbe für das Management von Transaktionen mit hohem Wert fest, verschärfen die Anforderungen an die Kundenverifizierung (KYC) und erhöhen die Standards zur Geldwäscheprävention. Die Mindestschwelle für die Einhaltung der Travel-Rule wurde gestrichen. Zusätzlich gewährte die FIU eine einjährige Übergangsfrist für die vorgeschlagene Obergrenze für das Debt-to-Equity-Verhältnis von 200% für Betreiber von Krypto-Geschäften.
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