Laut dem Finanz- und Schatzamt von Hongkong kündigte Hongkong am 2. Juni Pläne an, einen einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen einzuführen, der den Handel mit virtuellen Vermögenswerten, Verwahrung, Anlageberatung und Asset-Management-Dienstleistungen abdeckt. Dabei müssen alle relevanten Institutionen eine Lizenz oder Registrierung von der Securities and Futures Commission (SFC) einholen. Der aufsichtsrechtliche Umfang wird sich an der Securities and Futures Ordinance orientieren und die regulierten Tätigkeiten der Klasse 1 (Wertpapierhandel), Klasse 4 (Anlageberatung) und Klasse 9 (Asset-Management) umfassen; im Mittelpunkt stehen das Management privater Schlüssel und der Schutz der Kundengelder für Verwahrungsdienste.
Nach dem Grundsatz „Gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ müssen lizenzierte Institutionen strenge Standards in den Bereichen Kapitaladäquanz, Risikomanagement, Finanzberichterstattung, fachliche Kompetenz und Schutz der Kundengelder erfüllen. Es wird keine Übergangsregelung für bestehende Anbieter geben, die als Lizenzüberleitung gilt. Die Regierung beabsichtigt, innerhalb 2026 Gesetzesänderungen beim Legislativrat einzureichen.