Der Staatsrat legt Strafen für nicht konforme Auslandsinvestitionen fest: Geldbußen in Höhe von 5‰–10‰ des Investitionsbetrags

Laut der Verordnung des Staatsrats zur Auslandsinvestition, die im Juni 2026 erlassen wurde, müssen Investoren, die nicht den verbindlichen Vorgaben für ausländische Investitionsgenehmigungs- und Anmeldeverfahren nachkommen, mit erheblichen Strafen rechnen. Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission sowie das Handelsministerium sind ermächtigt, die Aussetzung nicht konformer Investitionstätigkeiten anzuordnen und die Veräußerung von Vermögenswerten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens vorzuschreiben. Zuwiderhandelnde müssen mit der Beschlagnahmung illegaler Gewinne sowie mit Geldbußen in Höhe von 5‰ bis 10‰ des Investitionsbetrags rechnen, wenn sie sich weigern, den Vorgaben nachzukommen. Direkte Vorgesetzte und weiteres Personal mit unmittelbarer Verantwortung müssen mit individuellen Geldbußen zwischen 50.000 und 100.000 Yuan rechnen.
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