Das schwedische börsennotierte Unternehmen Goobit Group AB gab am 3. Juli bekannt, dass die schwedische Finanzaufsichtsbehörde den Antrag seiner Tochtergesellschaft Goobit AB auf eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP) gemäß der MiCA-Verordnung abgelehnt hat. Die Krypto-Handelsmarke von Goobit lautet BTCX. Das Unternehmen erklärte, seit seiner Gründung im Jahr 2011 die Grundsätze der Compliance, des Kundenschutzes und des langfristigen Vertrauens zu wahren.
Leder Ankündigung der Goobit Group AB lehnte die schwedische Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) den MiCA-CASP-Zulassungsantrag von Goobit AB nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Juli 2026 offiziell ab. Goobit erklärte, dass man derzeit „die Entscheidung und ihre Auswirkungen analysiere und mögliche Vorgehensweisen prüfe, einschließlich der Frage, ob Berufung eingelegt wird". Nach Abschluss der Analyse werde man die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte informieren.
Goobit AB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Goobit Group AB. Die Marke BTCX ist die an Verbraucher gerichtete Krypto-Handelsplattform. Das Unternehmen betont, dass BTCX seit seiner Gründung im Jahr 2011 stets die Grundsätze „Compliance, Kundenschutz und langfristiges Vertrauen" befolgt und sich dafür einsetzt, innerhalb eines regulatorisch klaren europäischen Rahmens die regulatorischen und strategischen Optionen weiter zu prüfen.
Am 1. Juli 2026 endete die endgültige Übergangsfrist der europäischen Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stellte klar, dass Unternehmen, die danach ohne Zulassung weiterbetrieben werden, gegen EU-Recht verstoßen – ohne Gnadenfrist, ohne Schwebezustand und ohne Berufungsmöglichkeit gegen nationale Registrierungen vor MiCA.
Branchenschätzungen zufolge gab es vor der Einführung von MiCA über 3.000 registrierte VASPs in Europa (hauptsächlich in Polen); bis diese Woche hatten nur wenige Hundert eine vollständige MiCA-Zulassung erhalten – die Umwandlungsrate liegt unter 20 %. Der Fall der polnischen Zondacrypto zeigt bereits die Folgen, wenn die Lizenzregulierung hinter dem Marktwachstum zurückbleibt. Eine einzige MiCA-Lizenz ermöglicht den Zugang zu den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein – insgesamt 30 Märkte – und verschafft großen regulierten Akteuren einen strukturellen Vorteil.
Parallel zur Ablehnung des Antrags von Goobit AB zog die weltgrößte Krypto-Börse Binance am 24. Juni 2026 (wenige Tage vor der Frist) ihren MiCA-Lizenzantrag in Griechenland freiwillig zurück. Die Begründung lautete, dies sei „nach sorgfältiger Abwägung des Prüfstands und des Zeitplans der griechischen Kapitalmarktkommission" erfolgt.
Anschließend informierte Binance Nutzer in Frankreich, Italien, Polen und Spanien, dass ab dem 1. Juli die Registrierung neuer Benutzer, Einzahlungen und Staking-Produkte ausgesetzt werden. Auszahlungen bleiben möglich. Binance erklärte, der europäische Markt werde nicht verlassen, und plane, erneut einen Antrag in Frankreich einzureichen.
Gemäß den Anforderungen der ESMA an nicht zugelassene Unternehmen müssen Crypto-Asset-Service-Anbieter ohne MiCA-Zulassung folgende vier Maßnahmen umsetzen:
Sofortige Einstellung der Aufnahme neuer EU-Kunden: Keine Kontoeröffnung für neue Nutzer im EU-Raum.
Einstellung von Marketingaktivitäten: Keine Werbung für Crypto-Asset-Dienste an EU-Nutzer.
Einschränkung des verbleibenden Geschäftsumfangs: Bestehenden Kunden ist nur der Verkauf, die Übertragung oder der Abschluss von Positionen gestattet.
Geordnete Beendigung von Verwahrungsdiensten: Die Verwahrung darf nur so lange fortgeführt werden, bis Kunden einen geordneten Ausstieg vollzogen haben – keine unbegrenzte Verlängerung.
ESMA rät Nutzern, im öffentlichen ESMA-Register zu prüfen, ob die von ihnen genutzte Plattform zugelassen ist. Ist dies nicht der Fall, sollten sie sofort ihre Vermögenswerte übertragen. Kunden nicht zugelassener Plattformen verlieren den MiCA-rechtlichen Schutz für Kundenvermögen, einschließlich der Vorschrift, dass Kundengelder getrennt von Unternehmensmitteln aufbewahrt werden müssen.
Sind die Kundengelder bei Goobit AB nach der Ablehnung des MiCA-Antrags sicher? Werden die Dienstleistungen fortgesetzt?
Laut Ankündigung der Goobit Group AB prüft das Unternehmen derzeit die Auswirkungen der Entscheidung und mögliche Handlungsoptionen (einschließlich Berufung). Es wurde noch keine Dienstunterbrechung oder -einstellung angekündigt. Die weiteren konkreten Schritte richten sich nach den offiziellen Ankündigungen von Goobit. Gemäß ESMA-Richtlinien dürfen nicht zugelassene Crypto-Asset-Service-Anbieter keine neuen Kunden aufnehmen; bestehende Kunden sollten den Status der Plattform prüfen und die Notwendigkeit einer Vermögensübertragung bewerten.
Die Ankündigung der Goobit Group AB enthielt keine konkreten Gründe für die Ablehnung. Das Unternehmen erklärte, es werde die Entscheidung und ihre Auswirkungen sorgfältig analysieren und nach Abschluss der Analyse weitere Informationen bereitstellen. Die genauen Ablehnungsgründe sind den offiziellen Dokumenten der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde oder späteren Ankündigungen von Goobit zu entnehmen.
Schätzungen der Branche zufolge hatten von den über 3.000 registrierten VASPs in Europa vor MiCA bis diese Woche nur wenige Hundert eine vollständige Zulassung erhalten – die Umwandlungsrate liegt unter 20 %. Branchenanwälte führen dies vor allem auf hohe Compliance-Einstiegshürden, komplexe Antragsverfahren und die langsame Umsetzung von MiCA in nationales Recht in manchen Ländern (wie Polen) zurück. Die genauen Zulassungsstatistiken richten sich nach den Daten des öffentlichen ESMA-Registers.
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