xAI Nordhanischen Wirbelmaschinen- oder Turbinenrauschen wird von Zehntausenden kollektiv verklagt, NAACP-Umweltklage im Verfahren

xAI集體訴訟

xAI, seine Tochtergesellschaft MZX Tech und SpaceX wurden am 9. Juni in einem Bundesgericht in Oxford, Mississippi, von drei Anwohnern im Namen von rund 10.000 Klägern in einer Sammelklage verklagt. Die Kläger werfen xAI vor, dass dort ansässige Gasturbinen für einen 24/7-Lärmpegel und Vibrationen verantwortlich seien, die die Gesundheit und das Eigentum der Anwohner im Süden von Harvard beeinträchtigten. Die Klage ist die zweite bundesweite Klage gegen xAI in Mississippi; die Klage der NAACP nach dem Clean Air Act sowie ein potenzielles Eingreifen des US-Justizministeriums (DOJ) laufen noch.

Klagebestätigung: Beklagte, Einreichungszeitpunkt und Umfang der Forderungen

Laut in den Bundesgerichtsakten bestätigten Angaben:

Beklagte: xAI, Tochtergesellschaft MZX Tech, SpaceX (Elon Musk selbst nicht als Beklagter aufgeführt)

Einreichungsgericht: Bundesgericht Oxford, Mississippi (am Dienstag eingereicht)

Kläger: Drei Anwohner als Vertreter einer vorgeschlagenen Sammelklage, die voraussichtlich über mehr als 10.000 Mitglieder umfasst

Dauer der Lärmbelastung: Seit Juni 2025 bis heute (von Reuters unter Berufung auf Gerichtsunterlagen bestätigt)

Anspruchsgrundlage: Fahrlässigkeit und Störung der öffentlichen Ordnung

Gegenstand der Entschädigung: Schadenersatz für psychische Belastung, Schadenersatz wegen Wertminderung von Eigentum, Schadenersatz wegen entgangenen Gewinns

In einer Erklärung sagten die Anwälte: „Zuhause sollte unser Zufluchtsort abseits vom Staub und Trubel sein. Wenn uns ein ganzer Tag zu 24 Stunden mit Lärm bedrängt, verlieren wir die Ruhe, die für ein gutes und würdiges Leben notwendig ist.“

Geschäftlicher Hintergrund und aktueller Stand der xAI-Anlage in South Haven

xAI hat ein stillgelegtes Kraftwerk in South Haven, Mississippi, übernommen und dort Gasturbinen installiert, um seinen Rechenzentrumsstandort an der Grenze zu Tennessee bei Memphis mit Strom zu versorgen. xAI hat angekündigt, in Mississippi mehr als 20 Milliarden US-Dollar in den Ausbau der Rechenzentrums-Infrastruktur zu investieren; der Gouverneur von Mississippi, Tate Reeves, hat öffentlich seine Unterstützung für das Vorhaben signalisiert. xAI hat rund um die Anlage Schallschutzwände installiert, doch den anhaltenden Beschwerden der Bewohner zufolge ist das Lärmproblem nicht gelöst.

Parallel laufende NAACP-Umweltklage und DOJ-Erklärung

NAACP-Klage (im April eingereicht): Die NAACP, vertreten durch das Southern Environmental Law Center, macht geltend, xAI betreibe die Turbinen ohne die ordnungsgemäßen Umweltgenehmigungen und verstoße damit gegen den US-Bundes-„Clean Air Act“. Mississippi sieht vor, dass temporäre oder portable Turbinen ohne Luftgenehmigung bis zu einem Jahr betrieben werden dürfen; die NAACP behauptet, diese Frist sei überschritten.

DOJ-Erklärung (veröffentlicht im Vormonat): Das US-Justizministerium gab eine Erklärung heraus, wonach es möglicherweise in den NAACP-Umweltfall eingreifen werde, und bezeichnete den Fall als „wirft bedeutende Rechts- und politische Fragen auf, die die Rolle der Bundesregierung bei der Entwicklung von Künstlicher-Intelligenz-Infrastruktur betreffen“. Das DOJ hat bislang keinen Zeitplan veröffentlicht, wann eine Entscheidung über ein Eingreifen getroffen wird.

Häufige Fragen

Wer sind die Beklagten dieser Sammelklage, und ist Musk namentlich genannt?

Beklagte sind xAI, die Tochtergesellschaft MZX Tech und SpaceX. Elon Musk selbst ist nicht als Beklagter aufgeführt. Drei Anwohner als Vertreter einer vorgeschlagenen Sammelklage haben diese am Dienstag vor dem Bundesgericht in Oxford, Mississippi, eingereicht und vertreten dabei voraussichtlich mehr als 10.000 Kläger.

Worin unterscheidet sich die NAACP-Umweltklage von dieser Lärm-Sammelklage?

Die im April eingereichte NAACP-Klage bezieht sich auf Fragen der Umweltgenehmigung und macht geltend, xAI betreibe die Turbinen weiter, obwohl die in Mississippi ohne Luftgenehmigung zulässige einjährige Frist überschritten sei, und verstoße damit gegen den US-Bundes-„Clean Air Act“. Die am Dienstag eingereichte Klage richtet sich hingegen auf die direkten Schäden durch den Turbinenlärm und die Vibrationen für die Gesundheit und das Eigentum der Bewohner; beide Klagen sind eigenständige bundesrechtliche Verfahren.

Was bedeutet die DOJ-Erklärung „mögliche Einmischung“ im Umweltfall für die prozessuale Einordnung?

Das DOJ hatte im Vormonat angekündigt, es könnte „möglicherweise eingreifen“, jedoch noch nicht bestätigt, ob es formell eingreifen wird. Diese Erklärung bedeutet, dass das DOJ den Fall derzeit prüft; bei einem formellen Eingreifen würde die Bundesregierung zur direkten Partei des Rechtsstreits, jedoch wurden weder der konkrete Zeitpunkt noch die Form des Eingreifens veröffentlicht.

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