Eine Petition der Nationalversammlung Südkoreas zur Abschaffung der Besteuerung digitaler Vermögenswerte hat am 21. die Marke von 50.000 Unterschriften erreicht und damit die Schwelle für eine Überweisung an einen ständigen Ausschuss erfüllt. Die am 13. veröffentlichte Petition erzielte dieses Ziel in nur acht Tagen. Die derzeitige Besteuerungspolitik für digitale Vermögenswerte sieht eine Abzugsgrenze von 2,5 Millionen Won sowie einen Steuersatz von 20% (22% einschließlich lokaler Steuern) auf Einkommen aus Übertragungen und Darlehen vor; die Umsetzung ist für den 1. Januar 2027 geplant. Der Petent argumentiert, die Politik bilde den öffentlichen Konsens und die Marktrealitäten nicht hinreichend ab. Er warnt, dass eine erzwungene Besteuerung die Marktordnung beschädigen und die Entwicklung der Branche für digitale Vermögenswerte behindern könnte – im Gegensatz zu den Einnahmeziele der Regierung.
Aktuelle Steuerpolitik
Die Besteuerung digitaler Vermögenswerte soll eine Abzugsgrenze von 2,5 Millionen Won und einen Steuersatz von 20% (22% mit lokalen Steuern) auf Einkommen aus dem Transfer von Vermögenswerten und Darlehen anwenden, ab dem 1. Januar 2027.
Positionen der Regierung und der politischen Parteien
Die Regierung hat Pläne für eine normale Umsetzung angekündigt. Die regierende Demokratische Partei betont ebenfalls die Umsetzung der Besteuerung. Im Gegensatz dazu fordert die People Power Party die Abschaffung und beruft sich dabei auf unzureichende Infrastruktur.
Argumente des Petenten
Der Verfasser der Petition erklärte, die derzeitige Besteuerungspolitik für digitale Vermögenswerte „könnte als eine Politik wahrgenommen werden, die den nationalen Konsens und die Marktrealitäten nicht ausreichend widerspiegelt“. Der Petent führte weiter aus, dass „eine erzwungene Durchsetzung der Besteuerung das Risiko birgt, nachteilige Effekte zu verursachen, die die Marktordnung schädigen und die Entwicklung der Branche für digitale Vermögenswerte behindern, statt das ursprüngliche Ziel der Steuereinnahmen zu erreichen“. Er rief daher zur Neubewertung und zur Abschaffung der Steuer auf.
Nächste Verfahrensschritte
Die Überweisung an einen ständigen Ausschuss führt nicht automatisch zur Einbringung eines Gesetzentwurfs. Steuerbezogene Vorlagen werden typischerweise gemeinsam im November nach parlamentarischen Prüfungen behandelt und durch den Steuerausschuss (Tax Subcommittee) des Finanzausschusses geleitet. Die Abschaffungsthematik bei der Besteuerung digitaler Vermögenswerte wird in diesem Prozess voraussichtlich diskutiert. Die Petition selbst wird sehr wahrscheinlich nicht direkt über das Steuerausschussverfahren, den gesamten Finanzausschuss und das Plenum weitergehen; stattdessen dient sie typischerweise als Referenzmaterial oder als Beleg für die öffentliche Meinung im Rahmen der Beratung zu einschlägigen Gesetzentwürfen. Laut Statistiken der Nationalversammlung aus dem öffentlichen Datenportal wurden von 297 Petitionen, die in der aktuellen 22. Nationalversammlung (Mai 2024–Mai 2028) an ständige Ausschüsse überwiesen wurden, keine übernommen. Der entscheidende Faktor ist, welche Gesetzgebung die regierende Demokratische Partei einbringt und wie sie das Thema koordiniert. Wenn die entsprechenden Gesetzentwürfe im Steuerausschuss bestehen, gehen sie in die Beratung im gesamten Finanzausschuss, bevor sie dem Plenum vorgelegt werden. Aufgrund der Merkmale der Gesetzesprüfung im Steuerrecht ist davon auszugehen, dass die Vorlagen gegen Jahresende gemeinsam verarbeitet werden.