
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, gab am 9. Juni bekannt, dass die EU im Rahmen des 21. Sanktionspakets gegen 11 Krypto-Plattformen ein Handelsverbot verhängen will. Begründet wird dies damit, dass diese Plattformen nach Ansicht der EU dabei helfen würden, dass russische Behörden und Unternehmen die bestehenden internationalen Sanktionen umgehen. In ihrer Erklärung legte Kallas die konkreten Namen der genannten 11 Plattformen nicht offen.
Die vier bestätigten Maßnahmen im 21. Sanktionspaket
Laut der offiziellen Erklärung von Kallas umfasst das 21. Sanktionspaket die folgenden bestätigten konkreten Maßnahmen:
11 Krypto-Plattformen: Verbot für jede Partei, mit den oben genannten Plattformen Geschäfte zu machen; die konkrete Liste der Plattformen ist bis zum 9. Juni weiterhin nicht veröffentlicht
Beschränkungen für Krypto-Dienste in Drittländern: Verschärfung bestehender Verbote für Krypto-bezogene Dienstleistungen, die von Teilen von Drittländern bereitgestellt werden
Erweiterung der Sanktionsliste: Ausweitung der bestehenden EU-Sanktionsadressatenliste
Russische Finanzinstitute: Laut Erklärung von Beamten stehen rund 90 russische Banken vor zusätzlichen Einschränkungen, wobei 31 davon vollständig Betriebsverbote durch Sanktionen betreffen
Die offiziellen Rechtsunterlagen des 21. Sanktionspakets, die vollständige Liste der betroffenen Einheiten sowie das Inkrafttretensdatum wurden bislang nicht veröffentlicht.
Aktueller Stand des 20. Sanktionspakets: in Kraft seit 24. Mai
Als Hintergrund: Das 20. Sanktionspaket der EU ist am 24. Mai 2026 offiziell in Kraft getreten und enthält Sanktionsbestimmungen gegen Dienstanbieter, die in Russland registriert sind sowie Krypto-Überweisungen und -Transaktionen ermöglichen. Das 21. Paket wird auf dem 20. aufbauen und die Reichweite der Einschränkungen weiter ausweiten – indem es mehr Krypto-Plattformen abdeckt und zusätzliche Beschränkungen für Dienstleistungen in Drittländern hinzufügt.
Häufige Fragen
Warum hat Kallas die Namen der 11 sanktionierten Plattformen nicht veröffentlicht?
Die EU macht in der Regel erst dann die vollständige Liste der sanktionierten Einheiten öffentlich, wenn das Sanktionspaket offiziell verabschiedet und im Amtsblatt der EU (Official Journal of the EU) veröffentlicht wurde. Da der formale Rechtstext des 21. Sanktionspakets noch nicht beschlossen wurde, wird die Liste derzeit nicht an die Öffentlichkeit herausgegeben.
Was sind die konkreten Unterschiede zwischen dem 21. und dem 20. Sanktionspaket?
Das 20. Sanktionspaket (in Kraft seit dem 24. Mai 2026) richtet sich gegen Krypto-Dienstanbieter, die in Russland operieren. Das 21. Paket weitet die Maßnahmen auf 11 bestimmte Krypto-Plattformen sowie auf bestimmte Anbieter aus Drittländern aus und ergänzt zusätzliche Finanzmaßnahmen gegen rund 90 russische Banken.
Wann tritt das 21. Sanktionspaket offiziell in Kraft?
Bis zum 9. Juni 2026 hat die EU noch keine offizielle Bekanntgabe zum formalen Verabschiedungsdatum oder zum Inkrafttretensdatum des 21. Sanktionspakets veröffentlicht. Offizielle Dokumente und die Liste der sanktionierten Einheiten wurden noch nicht veröffentlicht.