
Am 4. Juni unterzeichnete der Richter am Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaats New York, Casey J. King, einen Beschluss, der alle weiteren Verfahren in der Sache „ABC, XYZ Company und Noah Doe gegen John Doe“ aussetzt, bis am 14. Juli eine Anhörung stattfindet, um zu entscheiden, ob die Stellungnahmen von amicus curiae angenommen werden. Der Fall versucht, alle Eigentumsansprüche gegen 39.069 inaktive Bitcoin-Wallets geltend zu machen.
Der Kläger Noah Doe behauptet, mithilfe eines proprietären Algorithmus 39.069 inaktive Bitcoin-Wallets identifiziert zu haben, und zwischen Dezember 2024 und April 2025 in mehreren Tranchen USB-Sticks mit den enthaltenen Adressen an das NYPD (New York City Police Department), 17. Polizeirevier, übermittelt zu haben. Anschließend habe er einen Blockchain-Experten angewiesen, an jede Adresse eine OP_RETURN-Nachricht zu senden, die auf eine von Salomon Brothers Strategic Advisors verwaltete Seite mit „Hinweisen zur Verwahr- bzw. Verwertung“ (Abandoned Notice) verweist.
Der Kläger wertet Wallet-Besitzer, die innerhalb von 90 Tagen nicht antworten, als Eigentumsverzicht. Galaxy Research hat die Aktion als „Bitcoin-Säuberung“ eingeordnet und dabei das Versenden von OP_RETURN-Nachrichten an rund 41.000 Wallets beschrieben, die etwa 2,3 Millionen Bitcoin halten.
Die als Beklagte benannten Adressen umfassen u. a. die Wallet „1Feex“, die mit dem Mt. Gox-Hack im Jahr 2011 in Verbindung steht (mit etwa 80.000 Bitcoin) sowie Adressen, die Galaxy Research als passend zum „Patoshi-Modus“ identifiziert hat (in Bezug auf den Bitcoin-Gründer).
Nach Bekanntwerden der Klage haben einige der als Beklagte gelisteten Wallets On-Chain-Transaktionen durchgeführt: Alex Thorn, Leiter von Galaxy Research, weist darauf hin, dass die Beklagtenadresse #37923 (zuletzt aktiv am 17. Juni 2011) am 6. Juni 2026 47,26 Bitcoin überwiesen hat (im Gegenwert von rund 3 Millionen US-Dollar); eine weitere, seit dem 2011. März inaktive Wallet überwies am 2. Juni 35,55 Bitcoin (im Gegenwert von rund 2,2 Millionen US-Dollar).
Der Anwalt Ian R. Cohen von IRC Legal Advisors LLC reichte am 29. Mai 2026 eine 26-seitige Gegenerwiderung ein. Der Kern seiner Argumente: Das Finders- bzw. Fundrecht (Lost Property) setze voraus, dass der Finder tatsächlich ein physisches, in einem Beweisraum abschließbares Objekt in Besitz nehme. Blockchain-Adressen könnten in rechtlichem Sinne nicht auf diese Weise abgebildet werden; die Beklagten-Wallets „wurden nie verloren oder versteckt, waren stets für die gesamte Welt sichtbar“, und die algorithmische Identifizierung sei „Daten-Mining“ und keine Suche. Die Vorschriften seien nie für eine derartige „Asset-Identifizierung im industriellen Maßstab“ ausgelegt.
Cohen führt außerdem aus, dass die 1Feex-Adresse derzeit einem Zivilverfahren zur Restrukturierung unterliegt, in dem ein von japanischen Gerichten bestellter Treuhänder involviert sei, und dass sie potenziell vom strafrechtlichen Einziehungsverfahren des US-Justizministeriums betroffen ist; eine Erklärung privaten Eigentums durch ein New-York-Staatsgericht könne mit parallelen Verfahren kollidieren. Zudem verweist Cohen auf das 2022 geänderte „Revised Abandoned Property Act“ (Gesetz über aufgegebene/vernachlässigte Vermögenswerte) des Bundesstaats New York und macht geltend, das Parlament habe für untätige Kryptowährungen einen Weg geschaffen, um Vermögenswerte an den State Comptroller zu übergeben, statt private Ansprüche zuzulassen. Ohne private Schlüssel seien zudem alle deklaratorischen Urteile nicht auf dem Bitcoin-Netzwerk durchsetzbar.
Gemäß der Gegenerwiderung von Cohen geht die Rechtsgrundlage des Finders- bzw. Fundrechts davon aus, dass der Finder tatsächlich den physischen Besitz eines verlorenen, greifbaren Gegenstands erlangt. Bitcoin-Wallet-Adressen seien auf der Blockchain öffentlich sichtbar, ohne dass jemals irgendjemand sie „gefunden“ oder „in Besitz genommen“ habe. Cohen weist weiter darauf hin, dass das New Yorker Parlament den „Abandoned Property Act“ im Jahr 2022 überarbeitet und eine Mechanik geschaffen habe, um stillgelegte Kryptowerte an den State Comptroller zu übergeben. Das zeige, dass der Gesetzgeber davon ausgehe, dass das Finders- bzw. Fundrecht für solche Vermögenswerte von vornherein nicht passt.
Nach Bekanntwerden der Klage kam es bei mehreren als Beklagte genannten inaktiven Wallets zu On-Chain-Aktivität: Eine Adresse, die seit dem 17. Juni 2011 keine Bewegung gezeigt hatte, überwies am 6. Juni 47,26 Bitcoin, und eine andere Wallet, die seit dem März 2011 inaktiv war, überwies am 2. Juni 35,55 Bitcoin. Diese Handlungen zeigen, dass einige Wallet-Besitzer, denen zuvor vorgeworfen worden sei, ihre Bitcoin „aufgegeben“ zu haben, weiterhin ihre Bitcoin besitzen und auf ihre privaten Schlüssel zugreifen können. Das erschüttert unmittelbar eine der zentralen Kernthesen des Klägers, dass diese Wallets „aufgegeben“ worden seien.
Cohens Gegenerwiderung stellt ausdrücklich klar: Wenn das Gericht erklärt, dass Noah Doe Eigentümer dieser Wallets sei, Noah Doe aber keinen der betreffenden privaten Schlüssel besitzt, habe ein solches Urteil „auf dem Bitcoin-Netzwerk keinerlei Durchsetzbarkeit“. Denn die dezentrale Architektur des Bitcoin-Netzwerks bewirke, dass es strukturell nicht von gerichtlichen Entscheidungen beeinflusst werde. Cohen warnt zugleich, dass eine solche Erklärung Börsen, Verwahrstellen (Custodians) und Geschäftspartner institutioneller Art irreführen könnte, sodass diese fälschlicherweise davon ausgehen, der Kläger habe ein durchsetzbares Eigentumsrecht.
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