Payward, die Muttergesellschaft der Krypto-Börse Kraken, hat laut einer Mitteilung beim Office of the Comptroller of the Currency (OCC) eine nationale Treuhandgesellschafts-Lizenz beantragt. Der Antrag zielt darauf ab, Payward National Trust Company (PNTC) zu gründen, die regulierte Verwahr- und Treuhanddienste für digitale Vermögenswerte anbieten würde.
Antrag und Service-Ziele
Laut der Mitteilung von Payward erwartet PNTC, institutionelle Kunden sowie einzelne Kunden zu bedienen, die regulierte Verwahr- und Treuhandservices auf Bankniveau für digitale Vermögenswerte suchen. Das Unternehmen erklärte, es würde auf „die bestehende Infrastruktur von Payward, das Risikomanagement, Compliance-Programme und regulierte verbundene Unternehmen“ zurückgreifen, um die Dienste auf sichere und regelkonforme Weise bereitzustellen.
Payward und der Mit-CEO von Kraken, Arjun Sethi, kommentierten den Antrag: „Unsere seit langem gefestigte Überzeugung lautet, dass der richtige Weg für digitale Vermögenswerte über robuste, transparente Regulierung führt. Eine nationale Treuhandgesellschaft bietet die Sicherheit, die Institutionen benötigen, und schafft die Infrastruktur, um die nächste Generation der Verwahrung aufzubauen.“
Regulatorischer Kontext und Aktivitäten von Wettbewerbern
Paywards OCC-Lizenzantrag folgt ähnlichen Genehmigungen, die anderen großen Krypto-Unternehmen erteilt wurden. Coinbase, die größte US-Krypto-Börse, erhielt rund einen Monat vor Paywards Antrag eine bedingte Genehmigung für ihre eigene nationale Treuhandgesellschafts-Lizenz. Auch Ripple hat eine bedingte Genehmigung für eine nationale Treuhandgesellschafts-Lizenz erhalten.
Opposition aus der Bankenbranche
Ein Branchenverband, dessen Vorstand große Finanzinstitute wie JPMorgan Chase, Goldman Sachs und Bank of America umfasst, hatte zuvor erwogen, gegen die Entscheidung des OCC vorzugehen, nationalen Treuhandbank-Lizenzen für Krypto- und Fintech-Unternehmen zu vergeben. Die finanzpolitische Lobbygruppe hatte erwogen, argumentieren zu wollen, dass das OCC es versäume, „wiederholt ausgesprochene Warnungen“ hinsichtlich seiner „Neuinterpretation von bundesstaatlichen Lizenzierungsregeln“ zu beachten.