SEC erlaubt Tokenisierung von Aktienhandel Dritter ohne Zustimmung des Emittenten: Bloomberg

Laut Bloomberg schafft die U.S. Securities and Exchange Commission eine „Innovation Exemption“ für den tokenisierten Handel mit Aktien börsennotierter Unternehmen durch Dritte, auch ohne Zustimmung des Emittenten. Die Ausnahme könnte schon in dieser Woche kommen und den Handel mit Aktien über traditionelle Börsen hinaus auf dezentrale Krypto-Plattformen ausweiten. Berichten zufolge hat die SEC Hunderte von Marktteilnehmern konsultiert, um Regeln zur Tokenisierung anzupassen, und vorgeschlagen, dass Token von Dritten die gleichen Vorteile wie Stammaktien haben, einschließlich Stimmrechten und Dividenden, oder andernfalls eine mögliche Streichung vom Kursrisiko einzugehen.
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