Gate-News-Meldung, 22. April — Singapurs Währungsbehörde (MAS) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, um günstigere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalvorgaben für Krypto-Assets auf erlaubnisfreien Blockchains (public blockchains) festzulegen, bevor die neuen Basel-Regeln für das Eigenkapital von Krypto-Assets umgesetzt werden.
Im Basler Rahmenwerk werden Krypto-Assets in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 umfasst tokenisierte traditionelle Vermögenswerte und Stablecoins mit geringeren Kapitalanforderungen, während Gruppe 2 andere Krypto-Assets mit höheren Anforderungen abdeckt. Anstatt automatisch alle Krypto-Assets auf öffentlichen Blockchains als Gruppe 2 einzustufen, schlägt Singapurs MAS vor, zu erlauben, dass solche Assets als Vermögenswerte der Gruppe 1 umklassifiziert werden können, mit niedrigeren Risikogewichten und strengeren, aber weniger restriktiven aufsichtsrechtlichen Anforderungen, sofern sie bestimmte prinzipienbasierte Bedingungen erfüllen. Dieser Ansatz soll eine regulatorische Technologieneutralität erreichen.
Konkret darf die Exponierung von in Singapur registrierten Banken gegenüber Krypto-Assets der Gruppe 1 auf öffentlichen Blockchains 2% des Tier-1-Kapitals nicht überschreiten, und alle damit verbundenen Emissionen, die Verbindlichkeiten in der Bilanz der Bank erzeugen, dürfen 5% des Tier-1-Kapitals nicht überschreiten.