FDIC erwägt, dass Emittenten von Stablecoins AML-Rahmenwerke aufbauen sollen, Frist für öffentliche Stellungnahmen bis zum 9. Juni

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Wie Coinfomania am 25. Mai berichtet, verlangt die neueste vorgeschlagene Regelung der US-amerikanischen Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), dass erlaubnispflichtige Zahlungs-Stablecoin-Emittenten (PPSI), die der FDIC unterstehen, gestützt auf das Bank Secrecy Act (BSA) sowie die Sanktions-Compliance-Standards des Office of Foreign Assets Control (OFAC) einen umfassenden Anti-Geldwäsche-/Anti-Terrorismusfinanzierungs-(AML/CFT)-Rahmen aufbauen; die Frist für die öffentliche Stellungnahme endet am 9. Juni.

Bestätigte Anforderungen aus dem FDIC-Vorschlag

Gemäß der FDIC-Vorschlagregel müssen die regulierten PPSI die folgenden AML/CFT-Grundlageninfrastrukturen schaffen:

AML/CFT-Programme: Dazu gehören Transaktionsüberwachungssysteme und Meldepflichten im Einklang mit dem Bank Secrecy Act

OFAC-Sanktions-Compliance: Aufbau und Pflege wirksamer Sanktions-Screening-Verfahren

Kundenidentifizierung (CIP) und Sorgfaltspflicht (CDD): Gleichwertig mit Standards traditioneller Bankinstitutionen

Meldung verdächtiger Aktivitäten: Einreichung relevanter Berichte bei FinCEN

Technische Leistungsfähigkeit: Fähigkeit, bestimmte oder illegale Transaktionen zu sperren, einzufrieren und abzulehnen

Jährlicher Zertifizierungsbericht: Einreichung einer Compliance-Zertifizierung bei der Aufsichtsbehörde

Verbot von Zinsen/Erträgen: Im Vorschlag ist grundsätzlich untersagt, Zinsen oder Erträge auf Stablecoins zu zahlen

Wichtige Unterschiede zwischen GENIUS Act und CLARITY Act

In der Marktöffentlichkeit besteht eine weit verbreitete Verwirrung zwischen beiden Gesetzesvorhaben. Der derzeitige bestätigte Stand ist wie folgt:

GENIUS Act (»Stablecoin National Innovation Guidance Act«): Am 18. Juli 2025 als Gesetz unterzeichnet; Fokus auf einen föderalen Aufsichtsrahmen für Zahlungs-Stablecoins; FDIC, FinCEN und OFAC schließen die begleitenden Umsetzungsvorschriften bis zur Frist im Juli 2026 ab.

CLARITY Act (»Digital Asset Market Clarity Act«): Befindet sich derzeit noch im gesamten US-Senat im Gesetzgebungsprozess (im Senatsausschuss für Bankenwesen am 14. Mai 2026 mit 15:9 angenommen); konzentriert sich auf eine breitere Struktur des digitalen Asset-Marktes (SEC/CFTC-Zuständigkeitsgrenzen, DeFi-Regeln usw.); falls es nicht bis zur vollständigen Senatsabstimmung vor der Senatspause im August 2026 verabschiedet wird, warnen Gesetzgeber davor, dass sich die Gesetzgebung möglicherweise bis 2030 verzögert.

Häufige Fragen

Welche Anerkennungskriterien gelten für »erlaubnispflichtige Zahlungs-Stablecoin-Emittenten« (PPSI) im GENIUS Act?

Ein PPSI im Sinne des GENIUS Act ist eine erlaubnispflichtige Zahlungs-Stablecoin-Emittentin, die innerhalb eines auf Bundes- oder Staatsebene genehmigten regulatorischen Rahmens beantragt und eine Zulassung erhalten hat. Auf Bundesebene kann ein PPSI eine Tochtergesellschaft einer Nationalbank sein (unter Aufsicht der OCC), eine Tochtergesellschaft einer Mitgliedsbank der Federal Reserve (unter Aufsicht der Fed) oder eine Tochtergesellschaft einer versicherten Nicht-Mitgliedsbank sowie einer staatlichen Spargesellschaft (unter Aufsicht der FDIC). Nicht-bankingartige staatliche Charter-Einrichtungen können ebenfalls eine PPSI-Qualifikation beantragen, sofern sie gleichwertige Standards erfüllen. Der GENIUS Act stuft PPSI ausdrücklich als »Finanzinstitution« unter dem Bank Secrecy Act ein; dies ist die Rechtsgrundlage, um sie in ein AML-Compliance-System auf Bankniveau einzubinden.

Warum ist die Aufsichtsrolle von FinCEN im GENIUS Act stärker hervorgehoben als die Rolle der FDIC in der traditionellen Bankenaufsicht?

In der traditionellen Bankenaufsicht übernimmt die FDIC typischerweise sowohl die prudenzielle Aufsicht als auch die Durchsetzung des Bank Secrecy Act (BSA), indem sie die AML-Compliance der von ihr beaufsichtigten Institute prüft. Der GENIUS Act sieht jedoch eine andere Aufgabenteilung vor: Die FDIC ist für die prudenzielle Aufsicht zuständig (Reserven, Kapital, Rücknahme), während die hauptsächliche Durchsetzungsrolle aus der BSA-Überwachung an das US-Finanzministerium über FinCEN übertragen wird. Das stellt eine bedeutende Abweichung von dem üblichen Bankenaufsichtsrahmen dar. Der aktuelle FDIC-Vorschlag erreicht eine vereinheitlichte Compliance-Systematik über die Querverweisung auf FinCEN-Anforderungen (statt diese selbst zu definieren) und zeigt damit, dass der GENIUS Act mit Absicht eine andere Dreierzusammenarbeit im Stablecoin-Regelungsbereich etablieren will (FinCEN + OFAC + die maßgebliche föderale Aufsichtsbehörde).

Welche Auswirkungen hat die Regel »Verbot der Zahlung von Stablecoin-Zinsen oder -Erträgen« auf ertragsbringende Stablecoins in DeFi?

Die Zinsen-/Erträge-Verbotsklausel im GENIUS Act richtet sich in erster Linie gegen regulierte PPSI, die auf die von ihnen ausgegebenen Zahlungs-Stablecoins direkt an Inhaber Zinsen zahlen. Die Konstruktionslogik dieser Bestimmung besteht darin, Zahlungs-Stablecoins von »Einlagen« (Bankkonten) zu unterscheiden und zu verhindern, dass Zahlungs-Stablecoins rechtlich als Einlagen eingestuft werden (andernfalls wäre eine FDIC-Einlagenversicherung erforderlich). Bei ertragsbringenden Stablecoins im DeFi (z. B. Erträge über Darlehensvereinbarungen oder Liquidity Mining) ist die regulatorische Einordnung bislang unklar: Wenn diese Mechanismen dazu führen, dass Stablecoin-Inhaber Erträge in Form des Stablecoins selbst erhalten, könnte dies in den Compliance-Grenzbereich des GENIUS Act fallen. Der CLARITY Act hat bei diesen DeFi-Grenzfragen eine deutlichere Regulierungsabsicht, befindet sich aber noch im Gesetzgebungsprozess.

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