Das House of Lords in Großbritannien kritisiert vorgeschlagene Stablecoin-Regeln und verweist auf die Auswirkungen einer 40-prozentigen Reservepflicht

Laut dem Finanzausschuss des House of Lords im Vereinigten Königreich hat der Regulierer einen 71-seitigen Bericht veröffentlicht, der die vorgeschlagene Stablecoin-Regelung der Bank of England und der Financial Conduct Authority dafür kritisiert, dass sie an internationaler Wettbewerbsfähigkeit fehle. Die Anforderung der Bank of England, dass systemrelevante Stablecoin-Emittenten mindestens 40% Rücklagen in unverzinslichen Einlagen bei der Zentralbank halten müssen, wird als schädlich für die Ertragskraft der Emittenten und die Wettbewerbsfähigkeit des UK-Markts angesehen. Vorgesehene Halte-Limits von £20.000 für Privatpersonen und £10 Millionen für Unternehmen gelten als operativ schwierig und potenziell einschränkend für die Einführung von Sterling-Stablecoins.

Der Ausschuss hob außerdem Bedenken hinsichtlich der T+1-Einlösungsanforderungen sowie Einschränkungen für Depotinstitute hervor, Stablecoins unter unabhängigen Marken auszugeben. Der Ausschuss forderte die Regulierer auf, die Umsetzungsfrist des regulatorischen Rahmens auf den 25. Oktober 2027 festzuhalten und einen prinzipienbasierten, technologieneutralen Ansatz zu verfolgen, um Finanzstabilität mit Marktinnovation in Einklang zu bringen.

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