Die japanische FSA stuft ausländische treuhandbasierte Stablecoins ab dem 1. Juni als elektronische Zahlungsmittel ein

Laut der Financial Services Agency Japans veröffentlichte die FSA am 19. Mai überarbeitete Vorschriften, die trustbasierten Stablecoins ausländischer Jurisdiktionen mit vergleichbaren Regulierungsrahmen offiziell als elektronische Zahlungsmittel im Sinne des japanischen Payment Services Act anerkennen. Die neuen Regeln treten am 1. Juni 2026 in Kraft. Die Vorschriften stellen zudem klar, dass solche ausländischen, trustbasierten Instrumente nicht als Wertpapiere im Sinne des Financial Instruments and Exchange Act eingestuft werden, wodurch die rechtliche Klarheit für eine regelkonforme Zirkulation dieser Stablecoins in Japan geschaffen wird.
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