Japans FSA benennt ausländische, treuhandbasierte Stablecoins offiziell als elektronische Zahlungsmittel, mit Wirkung ab dem 1. Juni

Laut der Financial Services Agency (FSA) Japans hat der Regulierer am 19. Mai ausländische treuhandbasierte Stablecoins offiziell als elektronische Zahlungsmittel im Sinne des Payment Services Act eingestuft. Der neue Rahmen, der ab dem 1. Juni 2026 gilt, erkennt Treuhandbegünstigtenrechte an, die nach ausländischem Recht begründet wurden und den japanischen regulatorischen Standards entsprechen, wodurch die rechtliche Konformität für in Auslands ausgestellte treuhandbasierte Stablecoins geschaffen wird, damit diese in Japan in Umlauf gebracht werden können. Die FSA stellte außerdem klar, dass solche ausländischen Treuhandbegünstigtenrechte nicht als Wertpapiere im Sinne des Financial Instruments and Exchange Act behandelt werden sollen.
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