Am Freitag (15. Mai) unterzeichnete Gouverneur Tim Walz HF 3709 in Minnesota und erlaubte damit Banken und Kreditgenossenschaften, Kryptowährungsverwahrdienste anzubieten. Die Regeln treten demnach am 1. August 2026 in Kraft, wie aus dem Minnesota House of Representatives hervorgeht.
Finanzinstitute müssen schriftliche Richtlinien zu Risikomanagement, Cybersicherheit und internen Kontrollen festlegen, bevor sie Verwahrdienste starten. Sie sind verpflichtet, den Minnesota Commissioner of Commerce mindestens 60 Tage im Voraus zu benachrichtigen und Einzelheiten zu Risikomanagement-Frameworks bereitzustellen. Entscheidend ist: Kundenspezifische Krypto-Assets müssen vollständig von den eigenen Beständen der Institution getrennt bleiben, um Insolvenz- und betriebliche Risiken zu mindern.