Payward beantragt eine Charter für die OCC National Trust Company

Payward, die Muttergesellschaft der Krypto-Börse Kraken, hat laut einer Mitteilung beim Office of the Comptroller of the Currency eine nationale Trust-Company-Charter beantragt. Der Antrag zielt darauf ab, die Payward National Trust Company (PNTC) einzurichten, um institutionelle Kunden und einzelne Kunden zu bedienen, die regulierte Verwahr- und Treuhanddienstleistungen auf Bankniveau für digitale Vermögenswerte suchen.

Antragsdetails

„PNTC erwartet, institutionelle Kunden und einzelne Kunden zu bedienen, die regulierte Verwahr- und Treuhanddienstleistungen auf Bankniveau für digitale Vermögenswerte suchen, wobei Paywards bestehende Infrastruktur, Risikomanagement, Compliance-Programme und regulierte verbundene Unternehmen genutzt werden, um die Dienstleistungen auf sichere und regelkonforme Weise bereitzustellen“, sagte Payward in einer Mitteilung.

Payward und Kraken-Co-CEO Arjun Sethi erklärten: „Unsere lang gehegte Überzeugung war schon immer, dass der richtige Weg für digitale Vermögenswerte über eine robuste, transparente Regulierung führt. Eine nationale Trust Company bietet die Sicherheit, die Institutionen benötigen, und schafft die Infrastruktur, um den nächsten Generationenansatz bei der Verwahrung aufzubauen.“

Regulatorischer Kontext

Paywards Antrag folgt auf Coinbase, die größte US-Krypto-Börse, die etwa einen Monat zuvor eine bedingte Genehmigung für ihre eigene nationale Trust-Company-Charter erhalten hat. Auch Ripple hat eine bedingte Genehmigung für eine nationale Trust-Company-Charter erhalten.

Reaktion aus der Bankenbranche

Ein Branchenverband, in dessen Vorstand zeitweise große Banken wie JPMorgan Chase, Goldman Sachs und Bank of America vertreten waren, erwog, eine Klage gegen die OCC einzureichen, weil der Regulator nationalen Trust-Bank-Charter an Krypto- und Fintech-Unternehmen vergeben will. Die Banklobby-Gruppe erwog, vorzutragen, dass die OCC es versäume, die „wiederholten Warnungen“ zu beachten, die sich auf ihre „Neuauslegung der bundesstaatlichen Lizenzierungsregeln“ beziehen.

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