SEC-Kommissarin Hester Peirce, bekannt als kryptofreundliche Reguliererin, stellte am 21. (Ortszeit) klar, dass synthetische Wertpapiere von einer geplanten Innovationsbefreiung für tokenisierte Aktien ausgeschlossen sind. Am 18. hatte Bloomberg berichtet, dass die SEC darauf vorbereitet sei, eine „Innovation Exemption“ für die Tokenisierung von Aktien anzukündigen, die möglicherweise den Handel mit Tokens ermöglichen würde, die die Aktienkurse abbilden, ohne dass eine Genehmigung oder Zustimmung des Unternehmens erforderlich ist. Peirces Aussage wies übertriebene Interpretationen des Umfangs der Befreiung zurück.
Peirces Klarstellung zur Innovationsbefreiung
Peirce sagte: „Danke für das Interesse an der geplanten Innovationsbefreiung für den On-Chain-Handel von tokenisierten Aktien, aber ich bin nicht dankbar für übertriebene Formulierungen.“ Sie erklärte, dass der Umfang der Befreiung begrenzt wäre und darauf ausgelegt sei, den Handel mit digitalisierten Darstellungen von Wertpapieren zu fördern, die in Sekundärmärkten verfügbar sind, nicht aber mit synthetischen Wertpapieren.
Definition und Umfang
Laut Peirce bezeichnen digitalisierte Darstellungen von Wertpapieren tokenisierte Instrumente, die auf zugrunde liegenden Vermögenswerten basieren. Sie stellte klar, dass synthetische Wertpapiere – denen zugrunde liegende Vermögenswerte fehlen und die lediglich Preis- oder Indexbewegungen über Derivate abbilden – nicht in die Innovationsbefreiung einbezogen würden.
Markterwartungen vs. Realität
Nach dem ersten Bericht von Bloomberg am 18. wuchsen die Markterwartungen hinsichtlich einer formalen Genehmigung synthetischer Wertpapiere, denen zugrunde liegende Vermögenswerte fehlen, die aber Kurse in abgeleiteter Form über Derivate abbilden. Peirces Aussage am 21. ging auf diese erweiterten Interpretationen der Befreiung ein und lehnte sie ab.