Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat am 28. April ein Auslegungsschreiben herausgegeben, das US-Personen und -Einrichtungen verbietet, Sicherheitsdurchleitungsgebühren für die Straße von Hormus an den Iran zu zahlen, wie aus der OFAC-Erklärung hervorgeht. Das Verbot gilt für US-Einzelpersonen, US-Finanzinstitute und ausländische Einrichtungen, die sich im Eigentum von US-Personen befinden oder von ihnen kontrolliert werden; ihnen ist es untersagt, solche Zahlungen direkt oder indirekt an die iranische Regierung oder den Iranian Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) zu leisten.
Umfang der US-Sanktionen
Laut OFAC dürfen US-Personen und -Einrichtungen Sicherheitsdurchleitungsgebühren für die Straße von Hormus in keiner Form an den Iran zahlen. Das Verbot erstreckt sich auch auf indirekte Zahlungen sowie direkte Überweisungen. Die iranische Regierung und der IRGC bleiben weiterhin Gegenstand von US-Sanktionen, die auf den Gründen der nuklearen Nichtverbreitung und der Terrorismusbekämpfung beruhen.
Sanktionsrisiko für ausländische Einrichtungen
OFAC warnte, dass nicht-US-Personen oder -Einrichtungen, die Sicherheitsdurchleitungsgebühren für die Straße von Hormus an den Iran zahlen, einem erheblichen Sanktionsrisiko ausgesetzt sind. Ausländische Finanzinstitute und andere nicht-US-Personen oder -Einrichtungen, die sich an bestimmten Transaktionen mit sanktionierten iranischen Zielen beteiligen oder Aktivitäten mit ihnen durchführen, könnten mit Sanktionsrisiken konfrontiert werden. Transaktionen, die bestimmte iranische Wirtschaftssektoren betreffen, machen ausländische Personen oder Einrichtungen ebenfalls einem Sanktionsrisiko aus, so die OFAC-Leitlinien.