US-Gläubiger beantragen gerichtliche Anordnung für die $344M Tether-Überweisung von mit dem Iran in Verbindung stehenden Wallets

Eine Gruppe US-amerikanischer Terrorismus-Urteilsgläubiger reichte am Donnerstag einen Antrag beim U.S. District Court für den Southern District of New York ein, um Tether zu zwingen, mehr als 344 Millionen US-Dollar in eingefrorenem USDT in OFAC-blockierten Wallet-Adressen zu übertragen, die dem Islamischen Revolutionsgarden-Korps (IRGC) zugeschrieben werden, wie aus der Gerichtsakte hervorgeht. Der Antrag macht geltend, dass Tether sowohl die technische Fähigkeit als auch die rechtliche Verpflichtung nach dem New-York-Turnover-Recht und nach bundesrechtlichen Vorschriften zur Terrorismusverfolgung habe, die IRGC-verbundenen Guthaben auf null zu setzen und in entsprechender Höhe neue USDT an eine von den Klägern benannte Wallet auszugeben. In der Akte heißt es: „Tether ist verpflichtet, jegliches Vermögen eines Urteils-Schuldners herauszugeben, das es herausgeben kann, und Tether ist zuerkenntlich und offenkundig in der Lage, USDT herauszugeben, weil es genau das getan hat – als Reaktion auf viele US-amerikanische Seizure-Anordnungen.“

Rechtliche Argumente und Präzedenzfälle

Der Antrag führt zwei frühere Fälle als Beleg für Tethers Fähigkeit an, die angeforderte Übertragung durchzuführen. In einem Seizure-Fall im November 2025 im District of Columbia stellte das FBI Tether auf oder etwa um den 19. März 2025 einen Seizure-Beschluss bereit, und Tether überwies den entsprechenden USDT-Betrag an die Vereinigten Staaten. Ein separater Ohio-Fall vom 25. April 2025 zeige, dass Tether laut der Akte Token „verbrannt“ habe, die von einer Zieladresse stammten, und 4.340.000 USDT an eine von den Strafverfolgungsbehörden kontrollierte Wallet neu ausgegeben habe.

Zeitplan und OFAC-Maßnahmen

Tether fror die betreffenden Wallets am 24. April ein – am selben Tag, an dem das Office of Foreign Assets Control (OFAC) sie auf seine Liste „Specially Designated Nationals“ setzte. In der Akte wird hervorgehoben, dass die Maßnahme auf die Herausgabe konkreter iranischer Vermögensinteressen in der Verwahrung von Tether abzielt, nicht auf die eigenen Unternehmensvermögenswerte der Firma.

Zuständigkeit und Schäden

Die Kläger argumentieren, dass das Gericht persönliche Zuständigkeit gegenüber Tether ausüben könne, weil die Reserven der salvadorianischen Firma weitgehend in New York hinterlegt und verwaltet würden – über Cantor Fitzgerald. Laut der Akte suchen die Kläger danach, Urteile in Höhe von insgesamt rund 552,3 Millionen US-Dollar an Ausgleichsschäden und 1,86 Milliarden US-Dollar an Strafschäden durchzusetzen, die in mehreren US-amerikanischen Terrorismusfällen über die vergangenen zwei Jahrzehnte hinweg erlassen worden seien.

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