Laut der Financial Intelligence Unit der Reserve Bank of Zimbabwe erteilte die Aufsichtsbehörde am 16. Juni eine Weisung, nach der alle Anbieter von Diensten für virtuelle Vermögenswerte sich formell zur Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und zur Terrorismusfinanzierungsbekämpfung unter der Statutory Instrument 99 von 2026 registrieren müssen. Der Rahmen, der am 10. Juni in Kraft trat, gilt für jede Einheit, die Kryptowährungsbörsen, Verwahrung oder damit verbundene Finanzdienstleistungen bereitstellt.
Die FIU betonte, dass die Registrierung von VASPs ausschließlich zu Überwachungszwecken erfolgt und den Unternehmen keine kommerzielle Betriebslizenz erteilt. VASPs müssen die erforderlichen Genehmigungen für den operativen Betrieb unabhängig bei anderen zuständigen Behörden einholen, wie etwa bei der Reserve Bank of Zimbabwe oder der Securities and Exchange Commission, je nach ihren Geschäftsmodellen.