Das US-Bundesbezirksgericht in Kalifornien hat in jüngster Zeit in einem Fall, in dem Investor:innen gemeinsam Schadensersatz von der Society-Dame Caitlyn Jenner aus der Kardashian-Familie gefordert haben, eine Entscheidung getroffen. Der Richter befand den so genannten $JENNER -Meme-Coin nicht als Wertpapier im Sinne der gesetzlichen Definition und wies die von den Investor:innen eingereichte Sammelklage ab.
Die Kläger machen geltend, Jenner habe ihre Rolle als Society-Dame genutzt, um einen Token zu bewerben, und einen Verlust von 40.000 US-Dollar verursacht
Der Streit in diesem Fall betrifft die Frage, ob der Token $JENNER ein nicht registriertes Wertpapier darstellt. Der Kläger Greenfield (Lee Greenfield) wirft Jenner vor, sie habe mit ihrer Berühmtheit den Token beworben, was dazu geführt habe, dass er einen Verlust von über 40.000 US-Dollar erlitten habe. Der zuständige US-Bezirksrichter Stanley Blumenfeld, Jr. führte zur Prüfung den Howey-Test „Howey Test“ anhand eines höchstrichterlichen Urteils aus dem Jahr 1946 heran. Der Richter stellte klar, dass zwar die Kläger tatsächlich Geld in den Kauf der Token investiert hätten, diese Investition jedoch rechtlich kein Wertpapier einer Common Enterprise „gemeinsamen Unternehmung“ darstelle. In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass zwischen Investor:innen eine Vereinbarung besteht, Gewinne und Verluste zu teilen; zudem könnten sie nicht belegen, dass die Gelder zu konkreten Investitionsvorhaben zusammengelegt wurden, die über den Token selbst hinausgehen.
Im Rahmen der Entscheidungsfindung analysierte der Richter eingehend die Bestandteile eines Anlagevertrags. Nach den Maßstäben der Securities and Exchange Commission (SEC) der USA muss ein Anlagevertrag eine Kapitalanlage in ein gemeinsames Unternehmen enthalten und dass Anleger vernünftigerweise davon ausgehen, durch die Bemühungen anderer Gewinne zu erzielen. Der Richter erklärte, dass es aufgrund der Unfähigkeit der Kläger, das Vorliegen einer Horizontal Commonality oder einer Vertical Commonality für den Token vernünftig zu erklären, an den Merkmalen eines gemeinsamen Unternehmens fehle. Bei fehlender Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen ist das Gericht der Ansicht, dass keine weitere Prüfung darüber erforderlich sei, ob die Investor:innen erwarteten, ausschließlich aus den Bemühungen von Jenner Gewinne zu erzielen; es entscheide unmittelbar, dass der Token kein Wertpapier ist.
In der Klage wird außerdem erwähnt, dass Jenner zuvor auf der Social-Media-Plattform X ein von Künstlicher Intelligenz generiertes Bild zur Werbung veröffentlicht habe, dessen Inhalt Slogans wie „Damit jeder reich wird“ andeutete. Die Kläger machen geltend, diese Werbeaktivitäten hätten sie dazu verleitet, Meme-Coins auf den Ketten Solana SOL und Ethereum ETH zu kaufen. Die Beklagten hingegen argumentieren, die Ethereum-Version des $JENNER -Tokens sei kein Wertpapier, und Jenners Maklerin Sophia Hutchins sei eine nicht zugelassene Verkäuferin. Bemerkenswert ist, dass Hutchins im Juli 2025 verstorben ist. Der Richter übernahm schließlich die Auffassung der Beklagten und kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichen, um diese Kryptowährung als einen Anlagevertrag einzuordnen, der durch Wertpapierrecht reguliert wäre.
Der Bundesrichter weist ab, das Landesgericht kann erneut Klage erheben
Obwohl der Bundesrichter die Vorwürfe wegen Verstoßes gegen Wertpapierrecht abgewiesen hat, lässt das Urteil den Klägern Raum, auf lokaler Ebene Rechtsschutz zu suchen. Der Richter Blumenfeld erklärte, dass mit Ausnahme der auf Bundeswertpapierrecht bezogenen Ansprüche alle übrigen Klagebegehren, die zivilrechtliche Delikte oder Schadensersatz betreffen, von den Gerichten des Bundesstaats geprüft und gelöst werden. Das bedeutet, dass Jenner zwar im Streit über die Wertpapier-Einordnung auf Bundesebene gewonnen hat, der Fall jedoch weiterhin zu nachfolgenden Gerichtsverfahren führen kann, falls Investor:innen andere Arten von Klagen vor dem Landesgericht erheben.
Dieser Artikel, „Richter entscheidet, dass der von der Society-Dame Jenner der Kardashian-Familie ausgegebene JENNER-Meme-Coin kein Wertpapier ist, und weist die Schadensersatzklage ab“, erschien zuerst bei „Kettennews ABMedia“.
Jenner-Meme-Coin-Klage abgewiesen gemäß dem Howey-Test durch einen Bundesrichter in Los Angeles
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