Chinas Justizministerium stuft die EU-Ermittlungspraktiken gegen chinesische Rechtsträger am 15. Mai als unangemessene extraterritoriale Zuständigkeit ein

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Laut dem Justizministerium Chinas stellte das Ministerium am 15. Mai fest, dass die grenzüberschreitenden Ermittlungspraktiken der EU gegen chinesische Unternehmen im Rahmen der Untersuchung von Thuniverse als unzulässige Maßnahmen zur extraterritorialen Zuständigkeit unter der EU-Verordnung über ausländische Subventionen einzustufen seien. Das Ministerium stellte in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, einschließlich des Wirtschaftsministeriums, fest, dass solche Praktiken gegen das Gesetz gegen unangemessene extraterritoriale Zuständigkeit verstoßen. Jede Organisation oder jede Einzelperson ist daran gehindert, solche unzulässigen Maßnahmen zur extraterritorialen Zuständigkeit durchzuführen oder bei deren Durchführung zu helfen.
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