Die US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre erwartete Innovations-Ausnahme für tokenisierte Vermögenswerte laut einer Berichterstattung von Bloomberg vom Freitag verschoben. Die Verzögerung verlegt den Zeitplan der Behörde vom angekündigten Start der Ausnahme „so bald wie diese Woche“ und bremst damit einen prominenten Vorstoß, Blockchain in die Mainstream-Märkte für Wertpapiere zu integrieren. Die Entscheidung der SEC folgt auf Rückmeldungen von Vertretern von Börsen und anderen Marktteilnehmern, die in den vergangenen Tagen Gespräche mit Mitarbeitern der Behörde geführt haben. Die zentrale Sorge, die die Verzögerung antreibt, ist eine Bestimmung, die den Handel mit Tokens Dritter ermöglichen würde—digitale Abbildungen von Unternehmensanteilen, die ohne Wissen oder Zustimmung der zugrunde liegenden Kapitalgesellschaften ausgegeben wurden.
Bedenken von Stakeholdern wegen Tokens Dritter
Frühere Aufsichtsbehörden und Marktexperten haben laut Bloomberg wegen der Bestimmung zu Tokens Dritter Alarm geschlagen. Ihre wichtigste Sorge betrifft die administrativen Herausforderungen, die dies für börsennotierte Unternehmen schaffen könnte. Konkret warnen sie, dass dies Probleme für Unternehmen verursachen könnte, Dividenden auszuzahlen und Aktionärsstimmen zu zählen, während Tokens über die Netzwerke hinweg zunehmen.
Frühere Zusage des SEC-Vorsitzenden
SEC-Vorsitzender Paul Atkins hatte zuvor signalisiert, dass die Behörde ihre vorgeschlagene Innovations-Ausnahme bald vorstellen würde—ein Rahmenwerk, das als regulatorische Sandkiste für On-Chain-Equities funktionieren könnte. Die Verzögerung betrifft Unternehmen, die sich darauf vorbereitet haben, tokenisierte Asset-Projekte unter dem erwarteten Regelwerk auf den Markt zu bringen.
Verteidigung des Vorschlags durch Kommissarin Peirce
Angesichts von Kritik an der verzögerten Ausnahme verteidigte SEC-Kommissarin Hester Peirce den Vorschlag mit seiner engen Ausrichtung. In einer Stellungnahme auf X schrieb Peirce, das Rahmenwerk sei „vom Umfang her begrenzt und würde nur den Handel mit digitalen Abbildungen derselben zugrunde liegenden Wertpapiergattung ermöglichen, die ein Anleger heute im Sekundärmarkt kaufen kann, nicht aber mit Synthetics.“ Sie fügte hinzu, dass sie das öffentliche Interesse an der Regel schätze, aber nicht die Übertreibungen darum.