„Wall Street Journal“: OpenAI reicht frühestens am 22. Mai heimlich einen Antrag auf Börsengang (IPO) ein

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OpenAI IPO

Das Wall Street Journal berichtete am 21. Mai unter Berufung auf informierte Kreise, dass der ChatGPT-Entwickler OpenAI frühestens am 22. Mai heimlich einen IPO-Entwurf bei der US-Börsenaufsicht SEC einreichen will. Der anvisierte Zeitpunkt für den Börsengang sei September 2026; Goldman Sachs und Morgan Stanley fungieren als gemeinsame Underwriter und unterstützen bei der Vorbereitung der Emissionsunterlagen.

OpenAI-IPO: Bestätigte Details – Zeitplan, Underwriter und Bewertungsdaten

Laut WSJ-Bericht mit bestätigten Angaben aus informierten Kreisen sind die folgenden IPO-Planbestandteile offengelegt worden: Underwriter sind Goldman Sachs und Morgan Stanley (beide Blue-Chip-Investmentbanken); die geheime Einreichung (confidential filing) soll frühestens am 22. Mai 2026 (Freitag) abgeschlossen sein; der anvisierte Zeitpunkt für den Börsengang ist September 2026; die indikative Vorab-Bewertung deckt sich mit der Sekundärmarkt-Bewertung von 906 Milliarden US-Dollar.

OpenAI hat derzeit insgesamt rund 180 Milliarden US-Dollar eingesammelt; die jüngste Finanzierungsrunde wurde bei einer Bewertung von 852 Milliarden US-Dollar abgeschlossen. Private Aktien-Transaktionen auf Forge Markets zeigen, dass der Kursanstieg im vergangenen Jahr 120% betrug, was die starke Nachfrage institutioneller und Retail-Investoren nach OpenAI-Aktien widerspiegelt. Bemerkenswert ist außerdem, dass das WSJ den Bericht zugleich bestätigt, wonach CFO Sarah Friar gesagt habe, dass die Börsen-Vorbereitungen möglicherweise mehr Zeit benötigen, was darauf hindeutet, dass es innerhalb des OpenAI-Managements unterschiedliche Auffassungen zum IPO-Zeitplan gibt.

Richterspruch zu Musks 150 Milliarden US-Dollar Klage: Rechtsfazit, das von einer kalifornischen Jury bestätigt wurde

Eine kalifornische Jury hat am 18. Mai 2026 einstimmig entschieden, Musks Klage gegen OpenAI, CEO Sam Altman und den Mitgründer Greg Brockman über 150 Milliarden US-Dollar Schadensersatz abzuweisen. Die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers übernimmt den Beratungsbeschluss der Jury und weist damit sämtliche Klageansprüche von Musk formell zurück.

Die vom Gericht bestätigte Begründung lautet: Verjährung: Die Jury befand, dass Musk das dreijährige Zeitfenster für die Klage versäumt habe; die Verteidigung von OpenAI bestätigte, Musk habe bereits seit 2017 von den Gewinn-mit-zusammenhang stehenden Umstellungsplänen des Unternehmens gewusst.

Musks ursprüngliche Klagebehauptungen: OpenAI und das Management hätten die gemeinnützige Gründungsmission verraten und die Organisation in ein gewinnorientiertes Gebilde umgewandelt, bei dem sich Beteiligte unangemessen bereichern; gefordert wurden 150 Milliarden US-Dollar Entschädigung, die Absetzung von Altman sowie die Streichung der IPO-Pläne

Urteil der Jury: Einstimmige Abweisung aller Ansprüche. Begründung: Die Klage sei außerhalb der Verjährungsfrist eingereicht worden; es wurde keine Bewertung der inhaltlichen Vorwürfe vorgenommen

Musks Reaktion: Musk bezeichnete das Urteil als „kalenderrichtige technische Frage“ und kündigte an, beim United States Court of Appeals for the Ninth Circuit Berufung einzulegen. Er machte geltend, Altman und Brockman hätten „Spendenmittel einer Wohltätigkeitsorganisation gestohlen“

OpenAIs Reaktion: Anwälte erklärten, die Klage sei eine „scheinheilige Wettbewerbs-Destruktionsverschwörung“

Häufige Fragen

Was bedeutet OpenAIs „geheime Einreichung“ (Confidential Filing) und wie sehen die nächsten Schritte aus?

„Geheime Einreichung“ bedeutet, dass ein Unternehmen bei der SEC einen S-1-Entwurf einreicht und dabei nicht öffentlich offenlegt. Dieses Verfahren erlaubt es dem Unternehmen, mit der SEC vertraulich zu prüfen, bis nach vorgenommenen Änderungen der vollständige Prospekt veröffentlicht wird. Nach SEC-Vorgaben muss das Unternehmen nach der geheimen Einreichung spätestens mindestens 15 Tage vor dem geplanten Börsendatum die vollständige S-1-Datei veröffentlichen. Wenn OpenAI die geheime Einreichung bis Ende Mai abschließt und die S-1 dann zwischen Juli und August veröffentlicht, ist der Zeitplan für einen Börsengang im September verfahrensseitig grundsätzlich umsetzbar.

Beeinflusst Musks angekündigte Berufung den IPO-Fortschritt von OpenAI?

Musk sagt, er plane eine Berufung beim United States Court of Appeals for the Ninth Circuit einzulegen; jedoch hat das kalifornische Gericht bereits formell alle Klageansprüche von Musk zurückgewiesen. Damit gibt es derzeit keine wirksame Gerichtsentscheidung oder einstweilige Verfügung, die OpenAI betrifft. Berufungsverfahren dauern typischerweise mehrere Monate bis mehrere Jahre und haben keine automatische rechtliche Wirkung, die OpenAIs Geschäftsaktivitäten oder die IPO-Pläne aufschiebt. In den IPO-Prospektunterlagen muss OpenAI alle bestehenden rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Musk offenlegen – einschließlich des Status der Berufung –; die Offenlegung von rechtlichen Risiken ist jedoch eine von dem IPO-Zeitplan unabhängige Angelegenheit.

Gibt es eine Verbindung zwischen den nicht genehmigten Token-Vorfällen im Krypto-Markt und diesem IPO?

Die PreStocks-Token von OpenAI und Anthropic sind Anfang Mai 2026 stark eingebrochen, weil beide Unternehmen Warnungen ausgaben. Sie erklärten, dass die Anteile (Aktien) Beschränkungen bei der Übertragung unterliegen: Jede nicht schriftlich genehmigte Übertragung (einschließlich Staking, Verpfändung, Beleihung oder ähnlicher Maßnahmen) sei ungültig. Der Absturz dieser Token spiegelt das strukturelle Risiko wider, das der Kryptomarkt eingeht, wenn er versucht, Anteile privater Unternehmen ohne passendes Compliance-Framework zu tokenisieren. Das offizielle IPO von OpenAI erfolgt über einen traditionellen Aktienmarkt nach den üblichen Regeln und steht in keinerlei Verbindung zu dem oben genannten Versuch mit nicht autorisierten Token.

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