Südkorea passt die Krypto-Vorschriften der FIU an: Die Pflicht zur Meldung ab 10 Millionen Won wird von einer „selbstständigen Risikokontrolle“ ersetzt

韓國修訂加密法規

Das Finanz-Informationsinstitut (FIU) in Südkorea hat am 4. Juni nach einer Anhörung von Vertretern virtueller Vermögensdienstleister entschieden, eine Änderung des Durchführungsbeschlusses zur „Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information“ zu überarbeiten: Die Pflicht zur verpflichtenden Meldung entfällt für die Übertragung virtueller Vermögenswerte im Wert von über 10.000.000 Won. Stattdessen müssen die Unternehmen eigene interne Risikomanagement-Systeme aufbauen, um Geldwäscherisiken (AML) selbst zu steuern. Der ursprüngliche Änderungsentwurf sah vor, dass Inlandsanbieter unabhängig von der Risikohöhe melden müssen, sobald die Übertragung 10.000.000 Won übersteigt, und dies der FIU melden.

Aufhebung der verpflichtenden Meldung: Offizielle Begründung der FIU

Laut einer öffentlichen Erklärung von FIU-Beamten besteht das Problem des ursprünglichen Entwurfs in Folgendem: Eine einheitliche Schwelle von 10.000.000 Won als verpflichtender Meldeauslöser würde dazu führen, dass Anbieter in großer Zahl melden, ohne irgendeine Risikoanalyse durchzuführen. Dadurch könnte die FIU daraus kaum echte Transaktionen mit hohem Risiko identifizieren. Nach dem Wegfall der verpflichtenden Schwelle verlangt die FIU stattdessen, dass die Unternehmen interne AML-Risikomanagement-Systeme einrichten, um verdächtige Transaktionen in einer qualitativen Weise zu bewerten und zu entscheiden, ob sie gemeldet werden sollen — statt dass die Meldepflicht einheitlich allein durch die Höhe des Transaktionsbetrags ausgelöst wird.

Südkorea FIU: Vier weitere Anpassungen

Zusätzlich zur Abschaffung der verpflichtenden Meldepflicht bestätigt der Änderungsentwurf weitere Anpassungen in vier Richtungen:

· Der Anwendungsbereich der Travel Rule wird von über 1.000.000 Won auf alle Beträge ausgeweitet, ohne Untergrenze;

· Die Verstärkung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei hochriskanten verdächtigen Transaktionen (inklusive Verifikation von Herkunft der Mittel und des Transaktionszwecks) wechselt von verpflichtend zu ermessensbasiert: Nur wenn ein Unternehmen die Risiken verdächtiger Transaktionen als besonders hoch einschätzt, muss sie umgesetzt werden;

· Für die Meldepflichten bei einem Verschuldungsgrad von höchstens 200% wird kleinen Unternehmen, die vorübergehend nicht rechtzeitig die Anforderungen erfüllen können, eine einjährige Übergangsfrist gewährt;

· Die Regel, dass AML-bezogene IT-Ausrüstung ursprünglich im Inland untergebracht sein muss, wird etwas gelockert: Die Nutzung von Cloud-Diensten im Ausland ist erlaubt, um Geschäfte außerhalb der Verarbeitung von personenbezogenen Identifikationsinformationen und persönlichen Kreditinformationen abzuwickeln.

Häufige Fragen

Wie wirkt sich die Ausweitung der Travel Rule auf alle Beträge auf Krypto-Transaktionen in Südkorea aus?

Gemäß dem Änderungsentwurf gilt die Travel Rule künftig für die Übertragung virtueller Vermögenswerte in allen Beträgen (ohne Untergrenze) und nicht mehr nur für Übertragungen über 1.000.000 Won. Das bedeutet, dass Dienstleister bei Inter-Chain-Transfers jeder Größenordnung die Informationen zu Absender und Begünstigten gemäß den Vorgaben der Travel Rule übermitteln müssen. Die FIU hat in dieser Änderungserklärung keine weiteren operativen Details bereitgestellt.

Welche konkreten Stellungnahmen aus der Branche haben die Politikänderung der FIU vorangetrieben?

DAXA reichte im April 2026 eine schriftliche Stellungnahme ein. Sie vertritt 27 in Südkorea registrierte VASP und weist darauf hin, dass, wenn der ursprüngliche Änderungsentwurf wie vorgesehen umgesetzt wird, die einheitliche Melde-Schwelle von 10.000.000 Won in der Branche für Verwirrung sorgen würde. Hauptproblem sei, dass Anbieter in großen Mengen melden müssten, ohne eine Risikoanalyse durchzuführen, wodurch die Aufsicht- und Compliance-Ressourcen zersplittert würden. Nach der Einholung von Stellungnahmen von Branchenvertretern am 4. Juni hat die FIU diese zentrale Empfehlung übernommen.

Ist der Zeitplan für das Inkrafttreten des Änderungsentwurfs am 20. August bereits festgelegt?

Laut Angaben der FIU muss der Änderungsentwurf noch das Gesetzgebungsverfahren durch das Ministerium für Gesetzgebung (Ministry of Government Legislation) und andere zuständige Institutionen durchlaufen. Erst nach bestandener Prüfung kann er am 20. August offiziell in Kraft treten. Zum 5. Juni 2026 handelt es sich beim Inkrafttretedatum um einen bedingten, vorläufigen Zeitplan; die endgültige Umsetzung hängt weiterhin vom Ergebnis der Gesetzgebungsprüfung ab.

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