Die CFTC gewährte eine No-Action-Erleichterung für die Swap-Meldung, die mit vollständig besicherten Event Contracts verknüpft ist.
Der Rahmen erweitert die Schutzmaßnahmen für Unternehmen, die von früheren No-Action-Schreiben zu Event Contracts erfasst sind.
Neue Antragsteller können eine identische Erleichterung über einen zentralisierten Meldeprozess bei der CFTC erhalten.
Die Commodity Futures Trading Commission hat am Donnerstag ein neues No-Action-Schreiben veröffentlicht, das die Anforderungen an die Meldung von Swap-Daten und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen für Event Contracts abdeckt. Die Erleichterung gilt für festgelegte Contract Markets, Derivate-Clearing-Organisationen sowie Marktteilnehmer, die vollständig besicherte Event-Contract-Transaktionen abwickeln. Laut der Division of Market Oversight und der Division of Clearing and Risk der CFTC wird das Personal keine Durchsetzungsmaßnahmen empfehlen, die sich auf konkrete Swap-Meldepflichten beziehen, die vom Schreiben erfasst sind.
Die Erleichterung folgt auf mehrere Anfragen von festgelegten Contract Markets und Clearing-Organisationen, die Event Contracts listen und clearen. Laut der Behörde suchten Unternehmen Klarheit über die Meldepflichten im Zusammenhang mit vollständig besicherten Transaktionen.
Im Rahmen der No-Action-Position werden die Divisionen keine Durchsetzungs-Empfehlungen für bestimmte Aufbewahrungsfehler im Zusammenhang mit Swaps verfolgen. Die Erleichterung umfasst außerdem das Versäumnis, zugehörige Transaktionsdaten an Swap-Data-Repositories zu melden.
Die No-Action-Erleichterung gilt jedoch nur unter den im am Donnerstag veröffentlichten Schreiben genannten Bedingungen. Die Divisionen erklärten, dass die Position darauf abzielt, künftige Anfragen zu ähnlichen Produkten zu vereinfachen.
Gleichzeitig wies die CFTC darauf hin, dass voraussichtlich mehr Unternehmen eine ähnliche Behandlung anstreben. Diese Anfragen könnten geänderte Designationsanordnungen, neue Clearing-Organisationen oder zusätzliche Änderungen der Marktstruktur umfassen.
Die Divisionen bestätigten, dass die aktuelle Erleichterung auf alle Begünstigten ausgeweitet wird, die von früheren No-Action-Schreiben zu vergleichbaren Verträgen erfasst waren. Dadurch bleiben frühere Antragsteller unter dem aktualisierten Rahmen geschützt.
Unterdessen können auch neue Rechtsträger, die planen, ähnliche Event Contracts zu listen oder zu clearen, identische Erleichterungen von den Divisionen beantragen. Wenn dies genehmigt wird, wird die Behörde diese Unternehmen einer dem Schreiben beigefügten Anlage hinzufügen.
Die CFTC erklärte, dass dieser Ansatz den Bedarf beseitigt, künftig für Antragsteller wiederholt nahezu identische No-Action-Schreiben herauszugeben. Zudem standardisiert er, wie das Personal Event-Contract-Meldeanfragen über Märkte hinweg behandelt.
Laut den Divisionen schafft der aktuelle Rahmen einen einheitlicheren Prozess für die Behandlung von Angelegenheiten rund um die Meldung von Event-Contract-Daten. Die Behörde erklärte, dass die Struktur die Konsistenz sowohl für bestehende Teilnehmer als auch für künftige Antragsteller verbessert. Besonders zielt die Erleichterung ausdrücklich auf vollständig besicherte Event-Contract-Transaktionen ab, die über genehmigte Marktinfrastruktur gecleart werden. Die Divisionen kündigten keine Änderungen an weitergehenden Swap-Meldevorschriften außerhalb des Anwendungsbereichs des Schreibens an.
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